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   BVerwG, 27.02.2001 - 3 B 155.00   

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https://dejure.org/2001,14330
BVerwG, 27.02.2001 - 3 B 155.00 (https://dejure.org/2001,14330)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.2001 - 3 B 155.00 (https://dejure.org/2001,14330)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 2001 - 3 B 155.00 (https://dejure.org/2001,14330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, wer die Darlegungspflicht und Beweispflicht im Verfahren zur Erlangung einer Förderung im Rahmen des Hessischen Kulturlandschaftsprogramms zu tragen hat - Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei Erlass eines Urteils durch den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2001 - 3 B 155.00
    Sind alle in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten ausgeschöpft, ohne dass bestimmte entscheidungserhebliche Tatsachen zur Überzeugung der Behörde oder des Gerichts feststehen, geht die Nichterweislichkeit der Tatsachen zu Lasten dessen, der daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleitet, sofern nicht das materielle Recht eine andere Verteilung der Beweislast vorsieht (stRspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 60.92 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.1996 - 11 B 73.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Unwiderruflichkeit des Einverständnisses mit einer

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2001 - 3 B 155.00
    Dies ist durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1996 (- BVerwG 11 B 73.96 - Buchholz 310 § 87 a Nr. 2) hinreichend geklärt.
  • BSG, 16.06.2016 - B 13 R 35/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Jedenfalls hat die Klägerin einen Widerruf ihrer mit Schriftsatz vom 9.7.2014 unbedingt abgegebenen Einverständniserklärung zu einer Entscheidung allein durch die Berichterstatterin weder ausdrücklich noch sinngemäß erklärt (zur ausnahmsweisen Beachtlichkeit eines solchen Widerrufs bei wesentlich geänderter Prozesslage s BGH Urteil vom 19.10.1988 - IVb ZR 10/88 - BGHZ 105, 270, 274 f; die Möglichkeit eines Widerrufs offenlassend BVerwG Beschluss vom 25.10.1996 - 11 B 73/96 - Buchholz 310 § 87a VwGO Nr. 2, Juris RdNr 4 - sowie BVerwG Beschluss vom 27.2.2001 - 3 B 155/00 - Buchholz 310 § 87a VwGO Nr. 5, Juris RdNr 5; ebenso BFH Beschluss vom 10.2.2011 - II S 39/10 (PKH) - BFHE 232, 310 RdNr 9 - sowie BFH Beschluss vom 12.1.2016 - X B 79/15 - BFH/NV 2016, 763 RdNr 17) .
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